Rechtsprechung
BGH, 14.07.2020 - 6 StR 139/20 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 63 StGB
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gesamtwürdigung; Anlasstat; Gefährlichkeitsprognose; Straftaten aus dem Bereich mittlerer Kriminalität) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 123 Abs. 1 StGB, § 185 StGB, § 114 Abs. 1 StGB, § 113 Abs. 1 StGB, § 223 Abs. 1 StGB, § 20 StGB, § 63 StGB, §§ 20, 63 StGB, § 63 Satz 1 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 353 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus i.R.d. Gefährlichkeitsprognose
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 63 S. 1; StGB § 114 Abs. 1
Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus i.R.d. Gefährlichkeitsprognose - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - und die subjektive Tatseite
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - und die Gefährlichkeitsprognose in den Urteilsgründen
Verfahrensgang
- LG Hof, 04.03.2020 - 38 Js 4614/18
- BGH, 14.07.2020 - 6 StR 139/20
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.05.2019 - 5 StR 683/18
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gesamtwürdigung von Tat und …
Auszug aus BGH, 14.07.2020 - 6 StR 139/20
Die Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat zu stellen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 22. Mai 2019 - 5 StR 683/18 Rn. 15 mwN). - BGH, 12.12.2017 - 5 StR 432/17
Anforderungen an die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen …
Auszug aus BGH, 14.07.2020 - 6 StR 139/20
Die Aufhebung der Unterbringungsanordnung zieht im Hinblick auf § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO die Aufhebung des Freispruchs nach sich (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 5 StR 432/17 Rn. 24 mwN).
- BGH, 14.07.2021 - 6 StR 298/21
Raub (finale Verknüpfung von Nötigungsmittel und Wegnahme)
Zudem wird das neue Tatgericht bei der Gefährlichkeitsprognose zu beachten haben, dass zu erwartende Beleidigungen und Bedrohungen (vgl. UA S. 53) für die Anordnung der Maßregel nach § 63 StGB regelmäßig nicht genügen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 2020 - 6 StR 139/20; vom 26. Juli 2006 - 2 StR 285/06). - BGH, 05.09.2023 - 6 StR 360/23
Anordnung der Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen …
b) Schließlich begegnet die Begründung der negativen Gefährlichkeitsprognose durchgreifenden rechtlichen Bedenken (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 14. Juli 2020 - 6 StR 139/20 mwN).